Winterdienst in Böblingen: Wir räumen und streuen für Sie

Für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Gewerbe im Kreis Böblingen. Gehwege, Zufahrten und Parkplätze, ein Ansprechpartner für die ganze Saison.

Winterdienst in Böblingen: Wir räumen und streuen für Sie
  • Seit 2011 im Kreis Böblingen
  • Über 200 Mitarbeitende
  • Sitz in Schönaich
  • Ein Ansprechpartner

Wer in Böblingen räumen und streuen muss

In Baden-Württemberg müssen die Eigentümer und Besitzer der angrenzenden Grundstücke den Gehweg vor ihrem Haus bei Schnee und Glätte räumen und streuen. Grundlage ist § 41 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg. Die Einzelheiten, also Uhrzeiten und Breite, regelt jede Stadt und Gemeinde in ihrer eigenen Streupflichtsatzung. In Renningen im Kreis Böblingen muss der Gehweg zum Beispiel montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr auf 1,50 Meter Breite geräumt und gestreut sein, bei neuem Schnee wieder bis 21 Uhr.

Wer das nicht schafft, weil er berufstätig, im Urlaub oder nicht mehr gut zu Fuß ist, oder wer als Hausverwaltung viele Objekte betreut, kann einen Winterdienst beauftragen. Die Ullrich GmbH aus Schönaich übernimmt das für Sie in Böblingen, Sindelfingen, Holzgerlingen, Schönaich, Ehningen, Gärtringen, Herrenberg, Magstadt, Leonberg, Weil der Stadt und im übrigen Kreis Böblingen.

Das übernehmen wir im Winterdienst

  • Schnee räumen und streuen auf Gehwegen vor dem Grundstück
  • Hauszugänge, Hofflächen, Parkplätze und Zufahrten
  • Für Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser, Büro- und Gewerbeobjekte
  • Auf Wunsch zusammen mit Hausmeisterservice, Treppenhausreinigung und Grünpflege

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist

Die meisten Winterdienst-Verträge werden im Herbst geschlossen, bevor der erste Schnee fällt. Wer erst bei Glatteis sucht, findet oft keine freie Firma mehr. Wenn Sie jetzt anfragen, sehen wir uns Ihre Flächen in Ruhe an und Sie wissen vor dem Winter, wer bei Ihnen räumt.

So kommen Sie zu Ihrem Winterdienst

  1. Anfrage:Sie nennen uns Adresse und Flächen, also Gehweg, Zugänge, Zufahrt und Parkplätze.
  2. Besichtigung:Wir sehen uns die Flächen vor Ort an.
  3. Angebot:Sie erhalten ein Angebot für Ihr Objekt.
  4. Start:Wir sind ab Beginn der Saison für Sie im Einsatz.

Ein Ansprechpartner für das ganze Jahr

Viele Kunden buchen den Winterdienst zusammen mit dem Hausmeisterservice und der Grünanlagenpflege. Dann kümmert sich im Sommer dasselbe Team um Rasen, Hecken und Laub, das im Winter räumt und streut. Für Wohnanlagen gibt es alles zusammen auch mit Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen und WEG.

Winterdienst in Böblingen anfragen

Rufen Sie uns an unter 07031 209 27 02 (Mo. bis Fr. 7:30 bis 16 Uhr), schreiben Sie an info@ullrich-services.de oder nutzen Sie das Formular. Ullrich GmbH, Dieselstr. 6, 71101 Schönaich.

Mehr dazu: Hausmeisterservice · Grünanlagenpflege · Gebäudereinigung Sindelfingen · Gebäudereinigung Herrenberg · Gebäudereinigung Schönaich

Häufige Fragen

Wer ist für den Winterdienst zuständig, der Eigentümer oder der Mieter?

Zunächst der Eigentümer. Er kann die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung auf die Mieter übertragen. Viele Vermieter und Hausverwaltungen beauftragen stattdessen eine Firma, damit zuverlässig geräumt wird.

Bis wann muss in Böblingen morgens geräumt sein?

Das regelt die Streupflichtsatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde. In vielen Gemeinden gilt werktags 7 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen etwas später, und die Pflicht gilt bis zum Abend. In Renningen zum Beispiel werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, bei neuem Schnee bis 21 Uhr.

Kann ich die Räum- und Streupflicht an eine Firma abgeben?

Ja. Sie können einen Winterdienst mit dem Räumen und Streuen beauftragen. Als Eigentümer sollten Sie aber gelegentlich kontrollieren, ob die Arbeit erledigt wird, denn ganz entfällt Ihre Verantwortung nicht.

Können die Kosten für den Winterdienst auf die Mieter umgelegt werden?

In der Regel ja, als Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Private Haushalte können die Arbeitskosten außerdem als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Einkommensteuergesetz in der Steuererklärung angeben.

Was kostet ein Winterdienst?

Das hängt von der Größe der Flächen ab, also Länge des Gehwegs, Zugänge, Zufahrten und Parkplätze. Nach einer kurzen Besichtigung erhalten Sie ein Angebot für Ihr Objekt.

Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?

Am besten im Herbst, vor dem ersten Schnee. Dann ist Zeit für die Besichtigung und Ihr Objekt ist von Anfang an eingeplant.

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